Erbenermittlung

Suchen & Finden ist unsere Mission...
Tritt der Erbfall ein, ist zunächst zu prüfen, wer Erbe geworden ist. Hier ist zunächst festzustellen, ob der Erblasser ein Testament oder Ähnliches hinterlassen hat. In diesem Falle treten die sogenannten gewillkürten Erben in die Rechtsstellung ein. Liegt kein – oder kein wirksames Testament vor – sind die gesetzlichen Erben (§ 1924ff BGB) zu ermitteln. Als gesetzliche Erben kommen vorrangig die Verwandten und der überlebende Ehegatte/Lebenspartner in Betracht. Nur wenn die Erben alle ermittelt und festgestellt sind, kann der Nachlass auch verwaltet und aufgeteilt werden.

Bei dieser meist schwierigen und umfangreichen Aufgabe helfen wir Ihnen gerne und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung gerne zur Verfügung. Gerade in Rahmen unserer Tätigkeit als Nachlasspflegerin nimmt die Erbenermittlung eine gravierende Aufgabe ein. Denn auch wenn die Erbprätendenten mit Namen bekannt sind, so sind diese auch tatsächlich ausfindig zu machen, um den Nachlass verwalten zu können. Hier gehen unsere Ermittlungen weit über die Grenzen Deutschlands und Europas hinaus.

Dies bedeutet u.a.:

  • Wir holen Personenstandsurkunden ein,
  • fordern Melderegisterauszüge an,
  • sehen Kirchenbücher ein,
  • durchforsten den Nachlass nach Hinweisen und
  • nehmen ggf. sogar Ortstermine war und befragen Verwandte und Bekannte

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